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AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Felio’s Free From GmbH

 

1 Geltungsbereich

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen, allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen.

Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.

Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.

 

2 Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Liefervertrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden ausdrücklich schriftlich bestätigen oder die Auslieferung ohne gesonderte Bestätigung vornehmen.

 

3 Preise

Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, ab Lager und exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet.

 

3.1 Wertsicherungsklausel

Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Forderung samt Nebenforderungen vereinbart. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom österreichischen statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex oder einer an seine Stelle tretende Index.

 

4 Zahlungsbedingungen

Sämtliche Rechnungen sind innerhalb von sieben (7) Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Skonti oder sonstige Abzüge werden nicht gewährt. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen berechnen wir Zinsen in Höhe von jährlich 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.

Wenn sich die Preise, die unsere Lieferanten für die Ware in Rechnung stellen, oder die Transportkosten oder öffentliche Abgaben in dem Zeitraum von der Bestellung bis zur Auslieferung durch uns erhöhen, sind wir zu einer entsprechenden Erhöhung der Preise gegenüber dem Vertragspartner berechtigt, wenn wir dem Vertragspartner diese Preiserhöhungen nachweisen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 20 % des vereinbarten Preises, ist der Vertragspartner zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Kostensteigerungen, die wir zu vertreten haben oder die aus Umständen resultieren, die wir selbst verschuldet haben, geben wir nicht an den Vertragspartner weiter.

 

5 Lieferung, Gefahrtragung

Für die Lieferung hat der Vertragspartner die Versandkosten, Zölle und Gebühren zu tragen. Das Risiko des Transportes bei Lieferungen trägt der Vertragspartner.

 

6 Liefer- und Leistungsverzug

Liefertermine und Lieferfristen gelten, sofern nicht anders vereinbart, nur als annähernd und nicht verbindlich. Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Vertragspartner jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.

Fälle Höherer Gewalt (unwetterbedingter Ernteausfall, Hitze/Frostschäden, Lagerschäden, oder ähnliches) setzen zwischen den Vertragspartnern bestehende Kontraktvereinbarungen außer Kraft.

Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstilllegung, Streik oder ähnliche Umstände, Verkehrsstörungen, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschaden, Energiemangel unmöglich oder übermäßig erschwert, so werden wir für die Dauer der Behinderung oder deren Nachwirkung von der Lieferpflicht frei. Solche Ereignisse berechtigen uns auch, vom Vertrag zurückzutreten.

7Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen unser Eigentum. Im Falle einer Weiterveräußerung verpflichtet sich unser Vertragspartner bereits jetzt, den Verkaufserlös für die gelieferte Ware uns abzutreten und von der erfolgten Abtretung sowohl den Käufer der Ware als auch uns zu verständigen. Er erkennt ausdrücklich diesen Eigentumsvorbehalt als wirksam an. Im Falle einer Mehrzahl von Forderungen unsererseits, werden Zahlungen des Schuldners primär jenen unserer Forderungen zugerechnet, die nicht (mehr) durch einen Eigentumsvorbehalt oder andere Sicherungsmittel gesichert sind.

Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer, wir erklären den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.

 

8 Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Leistungen ist unser Unternehmenssitz in Wien.

 

9 Gewährleistung

Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung (Auflösung des Vertrages) zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.

Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer bekannt zu geben.

Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

Der Übernehmer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.

Die Gewährleistungsfrist beträgt für bewegliche Sachen 6 Monate.

 

10 Schadenersatz

Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

11 Produkthaftung

Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

 

12Aufrechnung

Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

 

13 Leistungsverweigerungsverbote und Zurückbehaltungsverbote

Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.

14 Formvorschriften

Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

 

15 Rechtswahl

Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden.

 

16 Gerichtsstandvereinbarung

Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.

 

Stand 01/2026

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